Teilnahmebedingungen
Datenschutzbestimmungen
Die Teilnahme an den Paramount-Gewinnspielen setzt voraus, dass sich der Teilnehmer erfolgreich auf der Website paramount-tabak.de registriert bzw. einen aktiven Nutzeraccount hat. Im Rahmen der Durchführung der Gewinnspiele werden die Kontaktdaten des Teilnehmers für die Teilnahme an dem Gewinnspiel, die Ermittlung der Gewinne oder auch im Falle des Gewinns für die Benachrichtigung der Gewinner genutzt.
Rechtliche Grundlagen für diese Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (welcher die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen erlaubt) und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 661a BGB zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, nämlich zur Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem Gewinnspiel.
Weitere ergänzende Informationen zum Umgang mit den Daten der Teilnehmer und deren Begleitung durch Reemtsma können unter https://paramount-tabak.de/datenschutz abgerufen werden (z.B. die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, die Rechte der Betroffenen, die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde oder auch die Speicherdauer).
Schlussbestimmungen
Mit der Aushändigung der Gewinne befreit sich Reemtsma von allen Verpflichtungen. Mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz kann eine Haftung nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden geltend gemacht werden. Reemtsma behält sich vor, die Gewinnspiele zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen abzubrechen oder vorzeitig zu beenden (z.B. wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann). Reemtsma behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu aktualisieren und die Teilnehmer zur einer Bestätigung der Teilnahmebedingungen aufzufordern. Bei Verstößen eines Teilnehmers gegen diese Teilnahmebedingungen sowie für den Fall, dass der Teilnehmer unzutreffende Angaben macht, kann Reemtsma den Teilnehmer ohne Angabe von Gründen jederzeit von der Teilnahme ausschließen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, unzulässigen oder undurchführbaren Klausel treten Regelungen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.